AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  • 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter ibc – innovative building concepts GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung / des Auftrages gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Der Kunde ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Bei Abweichungen geht die deutsche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der englischen Fassung vor.

  • 2 Vertragsgegenstand / Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann beim Anbieter, insbesondere aber nicht abschließend, mobile Schalungstische, sowie Produkte aus dem Bereich des Renovierungsbedarfs wie Spezialputze zum Abtransport von Feuchtigkeit, Halbfertigprodukte wie Beton- und Putzadditive kaufen. Darüber hinaus verkauft der Anbieter auch Lizenzen und bietet Schulungen an. Bezüglich der Lizenzen wird auf die Vertragsbedingungen des Lizenzvertrages Bezug genommen.

(2) Der Vertragsschluss kann via Telefon, E-Mail oder im Geschäft des Anbieters erfolgen. Ein Vertrag über Telefon oder E-Mail kommt zustande, wenn der Kunde nach Abgabe seiner Aufforderung zum Angebot, ein Angebot des Anbieters erhält und dieses bestätigt. Der Anbieter verschickt daraufhin eine Auftragsbestätigung an den Kunden.

(3) Für etwaige länderspezifische Nachweise und Produktzulassungen, sowie für die rechtliche Dokumentation, Prüfungen, Statik etc. ist der Kunde verantwortlich und muss die damit verbundenen Kosten übernehmen. Der Anbieter stellt dem Kunden mit Lieferung der flexmobox eine Bedienungsanleitung zur Verfügung. Von etwaigen diesbezüglichen Forderungen von staatlichen Institutionen oder Dritten stellt der Kunde den Anbieter frei. Es unterliegt der Vereinbarung der Parteien, ob nach Länder- oder EU-Recht geliefert wird.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher oder englischer Sprache.

  • 3 Besondere Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich beim Kauf des mobilen Schalungstisches „flexmobox“ zur Teilnahme an einer kostenpflichtigen Schulung. Die Schulung wird bei der Montage bzw. Inbetriebnahme mit dem Lieferanten durchgeführt. In der Schulung wird der Auf- und Abbau, sowie die Verwendung des Systems erklärt. Der Kunde darf die „flexmobox“ nur verwenden, sowie auf- und abbauen, wenn er an der Schulung erfolgreich teilgenommen hat. Der Kunde versichert das System nicht von Dritten bedienen oder auf- und abbauen zu lassen, die nicht vom Anbieter geschult worden sind. Bei der Verwendung und beim Auf- und Abbau der „flexmobox“ hat sich der Kunde, sowie von ihm beauftragte Personen stets an die in der Schulung vermittelten Anweisungen zu halten.

(2) Beim Kauf von Renovierungsprodukten wie Spezialputzen zum Abtransport von Feuchtigkeit, Halbfertigprodukten wie Beton- und Putzadditiven, die speziell auf Kunden zugeschnitten werden, muss der Kunde Zulassungen sowie rechtliche Nachweise selbst beantragen, wenn diese erforderlich sind. Die Kosten für Zulassungen und Nachweise trägt der Kunde.

(3) Alle Wartungen und Reparaturen haben durch die schriftlich autorisierten Partnerfirmen und/oder durch schriftlich autorisierte Fachbetriebe des Anbieters zu erfolgen, da durch nicht fachgerechte Wartung und/oder Reparatur und/oder Austausch von Baugruppen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko entstehen kann. Daher erlischt in diesem Falle mit sofortiger Wirkung die Garantie.

(4) Sicherungstechnische Maßnahmen müssen unter Berücksichtigung der Vorschriften der Bedienungsanleitung von dem Kunden bzw. den beauftragten Personen des Kunden eigenständig und nach eigenem Ermessen erörtert und getätigt werden. Bei der Erstmontage ist der Kunde nicht berechtigt die Ladung ohne Anwesenheit des Lieferanten eigenständig zu entnehmen. Für jedes weitere situationsbedingte Entladen der gelieferten Produkte, sowie des flexmobox Schaltisches und deren Sicherung sind der Kunde bzw. die beauftragten Personen des Kunden selbst verantwortlich und müssen selbst entscheiden, wie die Produkte und/oder den flexmobox Schaltisch sicher aus dem Container herausgeholt sowie aufgebaut und gesichert werden. Sollten die mitgelieferten Materialien zum Aufbau und/oder Sicherung der Produkte und/oder des Schaltisches situationsbedingt nicht reichen, müssen der Kunde bzw. die beauftragten Personen des Kunden selbst und eigenständig für zusätzliche Sicherheit sorgen. Für fachgerechte sichere Bekleidung sind der Kunde bzw. die beauftragten Personen des Kunden selbst verantwortlich (Tragen von rutschfesten Sicherheitsschuhen, rutschfesten Handschuhen, Sicherheitshelm, schnittfeste Hose, schnittfeste Jacke etc.). Bei der flexmobox sind die hierzu vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen aus dem Handbuch zu entnehmen und einzuhalten. Der Kunde bzw. die beauftragten Personen des Kunden sind für das Aufstellen des Schaltisches ohne entsprechende Schulung oder Einweisung eigenverantwortlich sowie haftbar. Der Kunde bzw. die beauftragten Personen des Kunden haben situationsbedingt eigenständig nötige Entscheidungen zur Sicherheit der beteiligten Personen, sowie der Sicherheit für Material und des Schaltisches zu treffen und nötigenfalls anzuordnen und anzuwenden. Der Kunde bzw. die beauftragten Personen des Kunden müssen selbst und eigenständig auf Sicherheit achten und Mitarbeiter auf Gefahren aufmerksam machen.

 

  • 4 Lieferung, Verfügbarkeit der Produkte

(1) Vom Anbieter angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt des Zahlungseingangs. Die Termine sind unverbindlich, wenn Sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Lieferung erfolgt ab Lager des Anbieters, wo auch der Erfüllungsort liegt. Beim Kauf einer flexmobox ist der Erfüllungsort durch die Übergabe an den Spediteur bestimmt. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Anbieter berechtigt, die Art der Versendung, insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung selbst zu bestimmen.

(2) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare der von ihm ausgewählten Produkte verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(3) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.

(4) Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgeblich. Es gelten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

(5) Bei Transportschäden hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren und den Spediteur zur Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.

(6) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Anbieter liefert grundsätzlich weltweit ab Werk. Auf § 2 Abs. 3 wird ausdrücklich hingewiesen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, an Kunden außerhalb Deutschlands nicht zu liefern. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande und der Anbieter teilt dies dem Kunden mit.

  • 4a Rücktritt, sonstige Kosten und Spesen

(1) Bei Schulungen, Montage, Aufstellung, Wartungsarbeiten, Abbauarbeiten von Maschinen und/oder Anlagen sind dem Anbieter die entstandenen Aufwendungen zu den geltenden Montage- und Auslösungssätzen des Anbieters, sowie die Spesen für Aufenthalt und Anfahrt zu ersetzen. Dabei hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Montage oder Aufstellung ohne Unterbrechung erfolgen kann und die notwendigen Vorbereitungen, wie Unterbau, Elektroanschlussmöglichkeit nötige Fahrzeuge, Maschinen, Materialien und dergleichen dem Anbieter kostenfrei zur Verfügung stehen. Etwaiger Mehraufwand und Kosten für die durch den Kunden verursachte Wartezeit des Anbieters sind vom Kunden zu tragen.

(2) Tritt der Kunde nach mehr als 14 Tagen nach Vertragsschluss vom Vertrag zurück, so schuldet er dem Anbieter eine Rücktrittpauschale in Höhe von 15% des vereinbarten Rechnungsbetrages zuzüglich der entstandenen Kosten für bereits getätigte Arbeiten (z.B. Arbeitszeiten, Reisen, Auftragsvergabe an Subunternehmern etc.). Bereits getätigte Zahlungen werden dem Kunden abzüglich der oben genannten Kosten zurückerstattet.

(3) Sollten durch Zahlungsverzögerungen des Kunden Produktionsplanungen sowie Produktionsabläufe geändert werden müssen oder Produktionsunterbrechungen von Nöten sein, sind die dadurch entstehenden Kosten vom Kunden zuzüglich des zeitlichen Mehraufwandes des Anbieters zu tragen, wobei ein Stundensatz in Höhe von 79,00 EUR je Mitarbeiter zugrunde gelegt wird.

Alle anfallenden Reisekosten und Reisezeiten sowie notwendige Übernachtungskosten werden zusätzlich nach Aufwand berechnet. Übernachtungskosten inkl. Frühstück, Taxifahrten, Bahn- und Flugreisen werden nach angefallenem Aufwand berechnet. Für Bahn- und Flugreisen gilt:

  • Bahnreisen erfolgen in der 2. Klasse
  • Flüge innerhalb eines Landes oder eines Kontinentes erfolgen in der Economy Class
  • Interkontinentalflüge, Flüge über 7 Stunden Flugdauer oder Nachtflüge erfolgen in der Business Class

Pro mit dem Pkw gefahrenem Kilometer werden 0,50€ in Rechnung gestellt. Die Kilometerpauschale gilt für Hin- und Rückfahrt.

Im Falle von Terminverschiebungen durch den Anbieter trägt dieser die nicht stornierbaren Reisekosten und eventuell anfallende Stornokosten.

Mehraufwendungen für die Verpflegung der Mitarbeiter des Anbieters aufgrund arbeitsbedingter Reisetätigkeiten, die der Anbieter steuerfrei an seine Mitarbeiter zu zahlen hat, sind zu vergüten. Diese o.g. Kosten werden direkt von Anzahlungsbeträgen abgezogen.

  • 5 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleiben die Produkte im Eigentum des Anbieters.

  • 6 Preise und Versand

(1) Alle Preise, die auf der Website und in Angeboten des Anbieters angegeben sind, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders ausgewiesen.

(2) Die Produkte können vor Ort selbst abgeholt oder per Post / Spedition zugestellt werden. Über die Speditionskosten informiert der Anbieter dem Kunden in seinem Angebot.

(3) Das Versandrisiko trägt der Anbieter nur, wenn der Kunde Verbraucher ist.

  • 7 Zahlungsmodalitäten und Verzug

(1) Die Zahlungsweise richtet sich nach der Vereinbarung der Parteien. Der Anbieter behält sich die Annahme von Akzepten und Kundenwechseln für jeden Einzelfall vor. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Forderung gilt erst nach Einlösung oder Gutschrift der Zahlung als erfüllt. Diskontspesen und sonstige Lasten trägt der Kunde. Bei Zahlung durch Bank- oder Postschecküberweisung gilt die Zahlung mit der Gutschrift auf dem Konto des Anbieters als erfolgt. Der Anbieter ist berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen. Dem Kunden steht dieses Recht nur mit Forderungen zu, die von dem Anbieter ausdrücklich anerkannt worden sind oder über die ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. § 8 bleibt unberührt.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, haben Zahlungen bis zu 30 Tagen nach Lieferung ab Werk beim Anbieter ohne Abzug eingehend zu erfolgen. Skonto muss besonders vereinbart werden und wird nur dann gewährt, wenn sich der Kunde mit anderen Rechnungen nicht in Verzug befindet. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, wenn er Verbraucher ist. Ist der Kunde Unternehmer, so betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(3) Beim Kauf von Maschinen und/oder Anlagen und/oder Maschinen- und/oder Anlagenteilen, wird vor Produktionsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 75 % des Kaufpreises fällig. Die Lieferzeit beginnt mit vollständigem Geldeingang auf dem Konto des Anbieters.

(4) Maschinen und/oder Anlagen müssen vor Abholung durch ein Transportunternehmen oder des Kunden selbst und/oder einer dritten Person vollständig bezahlt sein.

(5) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

  • 8 Sachmängelgewährleistung, Garantie

(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate.

(2) Bei gebrauchten Produkten wird die Gewährleistung auf 12 Monate beschränkt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei gebrauchten Produkten, sowie Prototypen und Ausstellungsprodukten keine Dokumentation wie z. B. Handbücher, Betriebsanleitungen, CE Kennzeichnung und/oder Konformitätserklärungen mitgeliefert wird. Ein Sachmangel wird dadurch nicht begründet.

(3) Der Anbieter verpflichtet sich, die Ware in guter handelsüblicher Beschaffenheit zu liefern. Der Kunde hat die Ware nach Wareneingang oder vor der Verarbeitung, spätestens jedoch vor Übergabe an Dritte zu prüfen. Etwaige Beanstandungen sind dem Anbieter unverzüglich unter Beifügung von Proben anzuzeigen. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass der Mangel nicht auf fehlende Einhaltung der Vorschriften des Herstellers über Lagerung und Verarbeitung zurückzuführen ist.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, im für den Kunden zumutbaren Rahmen, Konstruktionen zu ändern. Als zumutbar gelten dabei Änderungen, durch die die vorgesehene oder vereinbarte Verwendung des Produktes nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(5) Ist der Kunde Unternehmer, sind zwecks Erhaltung von Mängelansprüchen des Kunden Mängel dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Anbieter bereit zu halten.

(6) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter angebotenen Produkte nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde. Insbesondere besteht keine Garantie beim Verkauf von gebrauchten Maschinen und/oder Ausstellungmaschinen und/oder Prototypen und und/oder Anlagen und/oder Maschinen, die für den Kunden nach seinen Bedürfnissen und Wünschen gefertigt werden. Eine Garantie wird nicht übernommen, wenn der Kunde gegen § 3 verstößt.

  • 9 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Insbesondere haftet der Anbieter nicht, wenn der Kunde nicht an den Schulungen gemäß § 3 Abs. 1 zum Einsatz der „flexmobox“ teilnimmt oder die „flexmobox“ von seinen Erfüllungsgehilfen oder Dritten bedienen und/oder auf- und abbauen lässt, die nicht an der Schulung teilgenommen haben. Der Anbieter haftet auch nicht, wenn der Kunde oder von ihm beauftragte Personen die „flexmobox“ nicht ordnungsgemäß, wie in der Schulung vermittelt, bedienen. Möchte der Kunde ohne Einweisung / Schulung eigenständig mit den Produkten arbeiten, muss er die Haftung übernehmen. Nach der Haftungsübernahme wird dem Kunden die Betriebsanleitung ausgehändigt.

(4) Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen frei, die staatliche Institutionen oder Dritte an ihn stellen, weil der Kunde die ggf. erforderlichen Genehmigungen zum Einsatz der verkauften Produkte nicht eingeholt hat.

(5) Der Anbieter haftet nicht, wenn der Kunde die Pflichten der Reparatur nach § 3 Abs. 3 nicht einhält. Für Zulassungen, Prüfungen und Nachweise etc. gemäß § 2 Abs. 3 liegt die Haftung beim Kunden.

(6) Gegenüber Unternehmern wird die Haftung auf entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

(7) Der Anbieter haftet bei individuell angefertigten Produkten nicht für die Überschreitung des vereinbarten Liefertermins, wenn er diesen Umstand (z.B. infolge von höherer Gewalt, Ausfall technischer Systeme) nicht zu vertreten hat.

(8) Die sich aus Abs. 1 bis 7 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Eine Garantie wird nicht übernommen, wenn der Kunde gegen § 3 verstößt.

(9) Die Einschränkungen der Abs. 1 bis 7 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

  • 10 Widerrufsbelehrung

(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, Telefonanruf oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

(3) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular

aus und senden Sie es zurück.)

— An:
ibc – innovative building concepts GmbH & Co. KG
Kemptener Straße 1
D-86807 Buchloe

oder E-Mail:  info@ibc-home.eu
oder Fax: +49 (0) 82 41 91 84 134
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag

über den Kauf der folgenden Waren (*)/

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

(*) Unzutreffendes bitte streichen

Der Widerruf kann auch telefonisch unter folgender Nummer erklärt werden:
+49 (0) 82 41 91 83 968

  • 11 Geheimhaltung

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.

(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 24 Monaten fort.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 24 Monaten fort.

(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,

  1. a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
  2. b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftragnehmer bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
  3. c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
  4. d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
  5. e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat,

f.) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

(5) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung gemäß Abs. 2 und Abs. 3 zahlt der Kunde, sofern es sich um einen Unternehmer handelt, an den Anbieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 EUR. Bei fortdauernden Verstößen wird die Vertragsstrafe für jeden Monat erneut erhoben.

  • 12 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand: 22.01.2018